Abu Dhabi eröffnet durch eine Partnerschaft mit Biocom einen strategischen Life-Sciences-Korridor nach Kalifornien

24.06.2026

ABU DHABI, VAE, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das Gesundheitsministerium von Abu Dhabi (DoH), die Aufsichtsbehörde für den Gesundheitssektor in Abu Dhabi, und Biocom California, einer der weltweit größten Verbände im Bereich der Biowissenschaften, der mehr als 1.800 Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Pharmazie und Medizintechnik vertritt, haben eine strategische Partnerschaft bekannt gegeben, die eine formelle Schnittstelle zwischen den Ökosystemen der Biowissenschaften in Abu Dhabi und Kalifornien schaffen wird. Die Zusammenarbeit wird die Vernetzung zwischen Innovatoren, Forschern, Investoren und Unternehmern in beiden Märkten stärken und neue Möglichkeiten schaffen, um die Entwicklung, Validierung und Skalierung von Gesundheitslösungen der nächsten Generation zu beschleunigen.

Abu Dhabi Opens Strategic Life Sciences Corridor to California Through Biocom Partnership

Beide Parteien werden Fachwissen über die Entwicklung von Ökosystemen und Clustern im Bereich der Biowissenschaften austauschen, darunter bewährte Verfahren der Branche, Einblicke in die sektorbezogene Politik sowie gewonnene Erkenntnisse. Dies soll dazu beitragen, das Innovationsumfeld zu stärken und das Wachstum hochwertiger Aktivitäten im Bereich der Biowissenschaften in beiden Regionen zu beschleunigen. Die Partnerschaft verbindet die weltweit renommierte Biowissenschaftsgemeinschaft Kaliforniens mit dem „Health, Endurance, Longevity and Medicine" (HELM)-Cluster in Abu Dhabi und schafft so Möglichkeiten für Unternehmen, Innovationen in beiden Märkten zu entwickeln, zu testen und zu skalieren.

Über „Biocom California" erhalten führende US-amerikanische Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Pharmazie und Medizintechnik Zugang zum intelligenten Life-Sciences-Ökosystem und zum „Living-Lab"-Modell von Abu Dhabi, in dem Forschung, Validierung und praktische Umsetzung in einem einzigen Umfeld stattfinden.

I. E. Dr. Noura Khamis Al Ghaithi, Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, erklärte: „Die erfolgreichsten Ökosysteme im Bereich der Biowissenschaften sind diejenigen, die Talente, Forschung, Investitionen und Umsetzung grenzüberschreitend miteinander verbinden können. Durch diese Partnerschaft mit Biocom schaffen wir eine direkte Brücke zwischen dem intelligenten Ökosystem für Biowissenschaften in Abu Dhabi und einem der weltweit führenden Zentren für Innovationen im Bereich der Biowissenschaften. Für Innovatoren, Forscher und Investoren ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, Zugang zum „Living Lab" für intelligente Life-Sciences in Abu Dhabi zu erhalten, wo wissenschaftliche Entdeckungen schneller und in großem Maßstab in praktische Anwendungen umgesetzt werden können."

Joe Panetta, Ehrenpräsident von Biocom, sagte: „Biocom fühlt sich geehrt, im Rahmen dieser wichtigen Absichtserklärung mit dem Gesundheitsministerium zusammenzuarbeiten. Das Life-Science-Ökosystem in Abu Dhabi ist strategisch ausgerichtet und wird bei der Entwicklung vielversprechender neuer und innovativer Therapien im Bereich der Biowissenschaften umfassend unterstützt. Biocom bemüht sich aktiv um den Aufbau eines Netzwerks von Partnerschaften in etablierten und wachsenden Life-Science-Ökosystemen weltweit. Im Rahmen dieser Absichtserklärung freuen wir uns darauf, bei Veranstaltungen zusammenzuarbeiten, Unternehmen sowohl in Kalifornien als auch in Abu Dhabi Möglichkeiten zur Partnersuche zu bieten und Abu Dhabi mit unseren anderen Partnern zu vernetzen."

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2999355/Strategic_Life_Sciences.jpg

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2714371/6012227/DoH_Logo.jpg

Department of Health – Abu Dhabi logo

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/abu-dhabi-eroffnet-durch-eine-partnerschaft-mit-biocom-einen-strategischen-life-sciences-korridor-nach-kalifornien-302809750.html

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.