NORWALK, Connecticut, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- (NYSE: BMNR; BMNP) Bitmine Immersion Technologies, Inc. („Bitmine" oder das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass sein Vorstand eine Bardividende in Höhe von 0,1056 US-Dollar auf die 9,50-prozentigen unbefristeten Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens (die „Vorzugsaktien der Serie A") beschlossen hat, die an der New Yorker Börse unter dem Börsenkürzel „BMNP" notiert sind.
Die Dividende wird gemäß den Bestimmungen der „Certificate of Designations" für die Vorzugsaktien der Serie A in bar ausgezahlt. Die Dividende wird am 10. Juli 2026 an die Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A ausgezahlt, die zum Geschäftsschluss am 30. Juni 2026 im Aktienregister eingetragen sind.
Informationen zu Bitmine
Bitmine (NYSE: BMNR) ist ein Bitcoin-Miner mit Aktivitäten in den USA. Das Unternehmen setzt sein überschüssiges Kapital ein, um das weltweit führende Ethereum-Treasury-Unternehmen zu werden und eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte für institutionelle Investoren und öffentliche Marktteilnehmer umzusetzen. Geleitet von seiner Philosophie der „Alchemy of 5 %" setzt das Unternehmen auf ETH als primären Treasury-Reservewert und nutzt dabei native Aktivitäten auf Protokollebene, darunter Staking und dezentrale Finanzmechanismen. Das Unternehmen führte im Jahr 2026 MAVAN (Made-in America VAlidator Network) ein, eine spezielle Staking-Infrastruktur für Bitmine-Vermögenswerte.
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 sind. Die Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht rein historischer Natur sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „erwartet", „prognostiziert", „prognostiziert", „beabsichtigt", „glaubt", „geht davon aus", „schätzt" und ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Dieses Dokument enthält ausdrücklich zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der Dividendenzahlungen des Unternehmens auf die Vorzugsaktien der Serie A. Bei der Bewertung dieser zukunftsgerichteten Aussagen sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter: die Fähigkeit von Bitmine, sein laufendes Geschäft, die Treasury-Aktivitäten im Zusammenhang mit Ethereum sowie geplante zukünftige Geschäftsvorhaben zu finanzieren; Marktbedingungen, die den Handelspreis der Stammaktien und der Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens beeinflussen; regulatorische Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, einschließlich der endgültigen Verabschiedung und Umsetzung anhängiger Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen der SEC; die Volatilität und Unvorhersehbarkeit der Preise digitaler Vermögenswerte; die Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Staking-Aktivitäten des Unternehmens; sowie der zukünftige Wert von Bitcoin und Ethereum. Die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse können wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Bitmine liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Formulars 10-K von Bitmine aufgeführt sind, das am 21. November 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie allen anderen bei der SEC eingereichten Unterlagen, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden. Kopien der von Bitmine bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auf der Website der SEC, www.sec.gov, verfügbar. Bitmine übernimmt keine Verpflichtung, diese Aussagen bei Überarbeitungen oder Änderungen nach dem Datum dieser Mitteilung zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.