Die maltesische FIAU berichtet über eine verstärkte Bereitschaft im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung, internationales Engagement sowie operative Umsetzung im Jahr 2025

24.06.2026

VALLETTA, Malta, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Finanzermittlungsstelle (Financial Intelligence Analysis Unit, FIAU) hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht, in dem ein Jahr der strategischen Vorbereitung, der institutionellen Stärkung und des verstärkten internationalen Engagements hervorgehoben wird, wobei der klare Schwerpunkt auf wirksamen Ergebnissen im Kampf Maltas gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegt.

Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU), Malta’s central authority for AML/CFT.

 

Ausgehend von dem Grundsatz, dass hinter jedem gewaschenen Euro ein Opfer steht, spiegelt der Bericht das anhaltende Engagement der FIAU wider, das maltesische Finanzsystem zu schützen, die Gesellschaft vor den Erträgen schwerer Straftaten zu bewahren und sicherzustellen, dass Finanzermittlungen und Präventivmaßnahmen zu spürbaren Ergebnissen führen.

Im Jahr 2025 hat die FIAU ihre Vorbereitungen auf den sich weiterentwickelnden europäischen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) vorangetrieben, einschließlich der Vorbereitungen im Zusammenhang mit der EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) und der 6. Geldwäscherichtlinie. Ein strukturierter Abstimmungsprozess dient als Grundlage für die künftige Strategie der Abteilung und gewährleistet die Übereinstimmung mit der nationalen Risikobewertung Maltas, den nationalen Prioritäten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und des Terrorismusfinanzierens sowie den sich weiterentwickelnden internationalen Standards.

Die FIAU beteiligte sich zudem weiterhin aktiv an den europäischen Diskussionen, die die Arbeit der AMLA prägten. Die internationale Rolle der Einheit wurde durch die Ernennung des FIAU-Direktors Alfred Zammit zum stellvertretenden Vorsitzenden von MONEYVAL für die Amtszeit 2026–2028 weiter gestärkt.

Die operative Umsetzung wurde in allen Kernbereichen der Einheit fortgesetzt. Im Jahr 2025 gingen bei der FIAU 10.721 Verdachtsmeldungen ein; sie führte 150 aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch und erließ 71 Durchsetzungsmaßnahmen, wodurch sie die Erkennung von Risiken, die Weitergabe verwertbarer Informationen und die Stärkung der Compliance bei den meldepflichtigen Personen unterstützte.

Die Vorbereitungsarbeiten trugen auch zur Verbesserung des Durchsetzungsrahmens bei, darunter das im April 2026 eingeleitete Vergleichsverfahren, wodurch die Fähigkeit der FIAU gestärkt wurde, zeitnahe, verhältnismäßige und wirksame Ergebnisse zu erzielen.

„Unsere Arbeit ist zielorientiert und auf den Menschen ausgerichtet: Jede Verbesserung, die wir vornehmen, jedes Risiko, das wir mindern, jede verdächtige Meldung, die wir analysieren, dient in erster Linie den Menschen", erklärte der Direktor der FIAU, Alfred Zammit.

Informationen zur Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)

Die FIAU ist Maltas Finanzermittlungsstelle und die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Aufsichtsbehörde. Sie ist dafür verantwortlich, das Finanzsystem zu schützen und Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern. Mithilfe eines risikobasierten Ansatzes wandelt die FIAU Finanzinformationen in verwertbare Erkenntnisse um, die die Aufdeckung, Unterbindung und strafrechtliche Verfolgung krimineller Aktivitäten unterstützen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und wertet diese aus, leitet die gewonnenen Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden und zuständige Stellen weiter und überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch Aufsicht und Durchsetzung. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern steigert die FIAU die Wirksamkeit und sorgt dafür, dass Maltas Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets den sich weiterentwickelnden globalen Standards entspricht. Die Einheit wurde im Jahr 2002 gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche eingerichtet.

Den vollständigen FIAU-Jahresbericht 2025 finden Sie unter: https://fiaumalta.org/app/uploads/2026/06/Annualreport2025.pdf

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FIAU Logo

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Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.