Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Sandoz behauptet sich in verzerrtem Antibiotika-Markt und hält an Guidance fest

30.04.2026

Sandoz hat im ersten Quartal 2026 trotz erheblicher Verwerfungen im Penicillin-Geschäft weiteres Wachstum erzielt. Der Umsatz des Schweizer Generika- und Biosimilar-Spezialisten belief sich zwischen Januar und März auf 2,76 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zu konstanten Wechselkursen legten die Erlöse um 3 Prozent zu. Der Konzern bestätigt nach eigenen Angaben seinen Ausblick für das Gesamtjahr.

Treiber der Entwicklung war vor allem das höhermargige Biosimilar-Geschäft, das die frühere Novartis-Tochter weiter ausgebaut hat. Dagegen stand die grössere Generika-Sparte erneut unter Druck, weil sich die Marktverwerfungen im Penicillin-Segment fortsetzten. Klammerte man die negativen Auswirkungen aus dem Antibiotika-Geschäft aus, hätte das Umsatzplus zu konstanten Wechselkursen bei rund 5 Prozent gelegen und damit im Rahmen der Unternehmensprognose.

Die Belastungen resultieren aus einem anhaltenden Preisverfall bei wichtigen Penicillin-Wirkstoffen (Active Pharmaceutical Ingredients), der bereits im Vorjahr eingesetzt hatte. Hintergrund sind US-Zölle, die chinesische Anbieter dazu veranlasst haben, ihre Penicillin-Mengen verstärkt nach Europa umzuleiten. Das zusätzliche Angebot hat dort die Preise deutlich gedrückt. Parallel dazu führten in Indien eingeführte Mindestpreisvorschriften dazu, dass weniger chinesische Ware in diesen Markt floss, was den Wettbewerbsdruck in Europa zusätzlich verschärfte und den Preisdruck weiter verstärkte.

Laut Sandoz konzentrieren sich die heftigsten Auswirkungen dieser Entwicklung auf das erste Quartal, die verbleibenden Effekte sollen sich nun schrittweise abschwächen. Analysten verweisen darauf, dass das Unternehmen ohne den Antibiotika-Gegenwind im Rahmen seiner Guidance gewachsen wäre. Der Konzern bleibt damit auf Wachstumskurs, muss sich im Generika-Kerngeschäft jedoch weiterhin in einem von handelspolitischen Eingriffen und regulatorischen Änderungen verzerrten Marktumfeld behaupten.