Fünf Produktionsstandorte von ZPMC erhalten nationale Zertifizierung für intelligente Fertigung

30.06.2026

SHANGHAI, 30. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Der in Shanghai ansässige Schwermaschinenhersteller ZPMC hat für fünf seiner Produktionsstandorte die Level-3-Zertifizierung (Integrationsstufe) gemäß dem nationalen Reifegradmodell für intelligente Fertigung in China erhalten. Mit dieser Auszeichnung wird die Fähigkeit von Betrieben gewürdigt, digitale Systeme durch datengestütztes Produktionsmanagement in die Fertigungsprozesse zu integrieren. Der erste der fünf Standorte erhielt Anfang dieses Jahres die Level-3-Zertifzierung, die übrigen vier haben die entsprechenden Audits in den letzten Wochen durchlaufen.

Das als CMMM (China Manufacturing Maturity Model) bekannte Zertifizierungsrahmenwerk wird vom China Electronics Standardization Institute unter der Leitung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie verwaltet. Die Bewertung umfasst die strategische Planung, die Prozessgestaltung, das Anlagenmanagement, den Produktionsbetrieb, den Energieverbrauch und die Sicherheitsvorschriften.

Im Falle von ZPMC bestätigten die Audits, dass an den fünf Standorten des Unternehmens die zentralen Informationssysteme – darunter die Unternehmensressourcenplanung, das Produktlebenszyklusmanagement, die Fertigungsabläufe und das Lieferantenbeziehungsmanagement – mit den Anlagen in der Fertigung vernetzt sind. Anstatt nach voreingestellten Maschinenbefehlen zu arbeiten, stützen sich die Werke nun auf Echtzeit-Betriebsdaten, um Entscheidungen zu treffen, Produktionsabläufe anzupassen und die Leistung der Anlagen zu optimieren.

 

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.