MUSCAT, Oman, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran führten während des Besuchs von S.E. in Muscat Gespräche. Dr. Mohammad Bagher Ghalibaf, Präsident der Islamischen Beratungsversammlung der Islamischen Republik Iran, und S.E. Dr. Abbas Araghchi, Außenminister.

Während des Besuchs wurde die iranische Delegation von Seiner Majestät Sultan Haitham bin Tarik empfangen und führte Gespräche mit Seiner Exzellenz. Sayyid Badr Albusaidi, der Außenminister.
Das Sultanat Oman bekräftigte seine Unterstützung für die zwischen den Vereinigten Staaten und der Islamischen Republik Iran unterzeichnete Vereinbarung von Islamabad sowie die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zur Gewährleistung ihrer erfolgreichen Umsetzung.
Die Islamische Republik Iran und das Sultanat Oman als Anrainerstaaten der Straße von Hormus bekräftigen ihr Bekenntnis zur sicheren Durchfahrt durch die Straße im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und betonen zugleich ihre Souveränität und ihre Hoheitsrechte über ihre Hoheitsgewässer in der Straße von Hormus. Beide Seiten erörterten Fragen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus gemäß den Bestimmungen des Islamabad-Memorandums of Understanding.
Sie kamen überein, ihren Dialog zu diesem Thema im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beiden Außenministerien fortzusetzen, um eine Einigung über die künftige Verwaltung der Schifffahrt in der Straße von Hormus sowie über die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten im Einklang mit internationalen Standards zu erzielen. In diesem Zusammenhang haben sie sich zudem darauf geeinigt, Gespräche mit den Anrainerstaaten der Region sowie mit allen anderen relevanten Parteien zu führen.
Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus müssen die Souveränität und die Hoheitsrechte der beiden Anrainerstaaten der Straße uneingeschränkt achten.
Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran bekräftigten ihr Engagement dafür, die Straße von Hormus als sichere und offene Wasserstraße für die internationale Schifffahrt zu erhalten. Beide Seiten betonten, wie wichtig eine fortgesetzte Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit auf See, der Freiheit der Schifffahrt und der regionalen Stabilität ist.
Medienkontakte : Thuraya Al Taei, Thuraya.altaei@fm.gov.om
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.