BERLIN, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Pünktlich zur heißen Sommersaison gibt JIMMY heute die Markteinführung der Matrix-Serie in Europa bekannt – eines RO-Wasseraufbereitungsgeräts (Umkehrosmose) für die Arbeitsplatte M9 Pro mit abnehmbaren Modulen: der Kalt- und Sprudelwasserbereiter S9 sowie den Eisbereiter und -zerkleinerer I9. JIMMY Matrix macht den Sommer mit einem Trinkerlebnis aus Reinheit, eisgekühlter Erfrischung und Genuss noch besser.
Die Designphilosophie geht über die reine Trinkwasserversorgung hinaus, indem sie das zentrale Wasseraufbereitungssystem mit vielseitigen Zusatzmodulen verbindet und so ein eigenes „Hausbar"-Erlebnis schafft. Aufbauend auf JIMMYs charakteristischem Konzept ohne festen Wasseranschluss behält das Basisgerät Matrix M9 Pro-Host die Plug-and-Play-Flexibilität und ist überall ohne professionelle Installation einsatzbereit.
Reines Mineralwasser, intelligentere Ökobilanz. Das 7-stufige RO-Filtersystem mit einer 0,0001-Mikrometer-Membran und UV-Sterilisation entfernt 99,9 % der Verunreinigungen wie Schwermetalle, Bakterien und PFAS. Die Remineralisierung nach der Filterung sorgt für einen erstklassigen Quellwassergeschmack und spart pro Gerät und Jahr mehr als 3500 Einweg-Plastikflaschen ein. Die Echtzeitüberwachung des TDS-Werts und die Nachverfolgung der Filterlebensdauer geben im Alltag Sicherheit.
Flüssigkeitsversorgung neu definiert und erweitert. Das Basisgerät liefert sofort heißes Wasser mit präzisen Temperatur- und Mengeneinstellungen – ideal für Babynahrung, Tee oder Kaffee. Dank JIMMY-AquaLink-Technologie und integrierter Ausziehschublade lassen sich die S9- oder I9-Module mühelos anschließen – für gekühltes Sprudelwasser, berührungslos ausgegebene Eiswürfel und Crushed Ice, ohne die Arbeitsfläche vollzustellen, sowie für ultimative eisgekühlte Erfrischung in diesem Sommer.
Im Mittelpunkt steht die Aufwertung des Lebensstils. Mit diesem modular aufgebauten, integrierten System und den Zusatzmodulen für Sprudelwasser und Eis können Nutzer ihre ideale DIY-Getränkestation zusammenstellen – mit reinem heißem Wasser für den Familienalltag (Tee, Kaffee, Babynahrung) oder partytauglichem Sprudelwasser und Eis für gesellige Anlässe – alles in einem System und ohne vollgestellte Arbeitsfläche. Gemeinsam mit der R9-Familie vervollständigt die Matrix-Serie JIMMYs Wasseraufbereiter-Sortiment, liefert auf unterschiedliche Nutzungsszenarien zugeschnittene Lösungen für jeden Lebensstil und unterstreicht, dass sich die Marke einem gesunden Leben voller Freude verschrieben hat.
Die Produkte der JIMMY Matrix-Serie sind bei Amazon (DE/FR/ES), jimmy.eu, jimmyitalia.it, jimmy.bg, eMAG, Allegro usw. erhältlich.
Informationen zu JIMMY
JIMMY ist eine technologiegetriebene Marke von KingClean Electric Co., Ltd. mit mehr als 32 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Haushaltskleingeräten. Seit 1994 hat sich KingClean zu einem weltweit führenden Branchenunternehmen entwickelt, beschäftigt mehr als 800 F&E-Ingenieure, meldet jährlich mehr als 200 neue Patente an und hält mehr als 2200 Patente. Aufbauend auf KingCleans starken F&E- und Fertigungskapazitäten entwickelt JIMMY weiterhin bahnbrechende Innovationen, die Lebensqualität und allgemeines Wohlbefinden auf sauberere und intelligentere Weise verbessern.
Kontakt: Sally.hong@KingClean.com
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.