Neuer Plug-in-Speicher: Sunshare launcht Glory 4,02 kWh in Europa

10.06.2026

MÜNCHEN, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sunshare, ein innovativer Anbieter von Plug-and-Play-Energiespeicherlösungen, startet offiziell den europäischen Vorverkauf seines neuen Glory 4,02-kWh-Steckerspeichersystems. Entwickelt für maximale Zukunftssicherheit, ermöglicht das System Haushalten eine flexible Erweiterung ihrer Speicherkapazität entsprechend wachsender Energiebedürfnisse.

Flexible Erweiterung von 1,52 kWh bis 16,12 kWh

Im Gegensatz zu herkömmlichen Heimspeichern mit hohen Anfangsinvestitionen setzt die Glory-Serie auf ein modulares Konzept. Die Speichermodule mit 1,52 kWh, 2,03 kWh und 4,02 kWh lassen sich frei kombinieren und stapeln. So können Nutzer klein starten und ihre Gesamtkapazität schrittweise auf bis zu 16,12 kWh ausbauen.

Dual-Level Active Balancing für höhere Energieausbeute

Mit der innovativen Dual-Level-Active-Balancing-Technologie – bestehend aus Zell- und Systemebene – gleicht Glory Energieunterschiede innerhalb einzelner Batterien sowie zwischen gestapelten Modulen aktiv aus. Dadurch werden Ausgleichsverluste reduziert, die nutzbare Speicherkapazität erhöht und die Gesamtleistung optimiert.

Langlebig und zuverlässig für die kommenden Jahre

Dank der proprietären eXtraSolid™-Technologie erreicht die Glory-Serie bis zu 10.000 Ladezyklen. Ergänzt durch eine Niederspannungs-Hochstrom-Architektur und intelligente Schonladealgorithmen werden Zellbelastungen minimiert und langfristige Stabilität, Effizienz sowie eine hohe Wirtschaftlichkeit gewährleistet.

Über Sunshare

Sunshare wurde 2023 als Tochtergesellschaft von Sungrow gegründet und entwickelt innovative Lösungen für Balkonkraftwerke und Energiespeicher. Unter dem Leitgedanken „Green Power for Life Moments" macht Sunshare saubere Energie für Haushalte einfacher, intelligenter und zugänglicher.

Weitere Informationen: https://bit.ly/3QhY0pU

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.