Dies ist eine Pressemitteilung der NNS Holding (Cyprus) Limited („NNS " oder der „Bieter "). Diese Pressemitteilung wird im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Angebot (das „-Angebot ") von NNS für alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien am Kapital der OCI Global N.V. („OCI " oder die „-Gesellschaft ") veröffentlicht. Diese Pressemitteilung stellt weder noch ein Angebot dar, oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der OCI. Jedes Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angebotsprospekts (der „-Angebotsprospekt "), der von der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten, die „AFM ") genehmigt wurde. Diese Pressemitteilung unter , die Veröffentlichung unter , ist weder noch für die Veröffentlichung unter , die Veröffentlichung unter , die Veröffentlichung unter oder die Verbreitung unter , in ihrer Gesamtheit oder in ihren Teilen, in oder in, direkt oder indirekt, in einer Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Veröffentlichung, Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidrig wäre.
LIMASSOL, Zypern, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- OCI gab bekannt , dass die -Vorstände von der Enterprise Chamber zugestimmt haben, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über die Beschlüsse zu beraten und abzustimmen, die zur Umsetzung der geplanten Zusammenführung des Geschäfts von OCI mit Orascom Construction PLC („Rembrandt II") erforderlich sind.

NNS bekräftigt seine anhaltende Unterstützung für die Umsetzung von Rembrandt II.
Über die NNS Holding (Cyprus) Limited
NNS, Teil der 2008 von Nassef Sawiris gegründeten, in Privatbesitz befindlichen NNS-Gruppe, ist eine nach zyprischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Limassol, Zypern. NNS verwaltet und investiert das Familienvermögen über eine diversifizierte Multi-Asset-Plattform, die börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Anleihen und Immobilien umfasst, und geht dabei auch Partnerschaften mit externen Investoren in Form von Joint Ventures ein. NNS ist der größte Anteilseigner von OCI.
Alle Pressemitteilungen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der Website von NNS veröffentlicht (https://www.nnsholding.com/).
Allgemeine Einschränkungen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren dar, noch eine Anlageberatung oder eine Aufforderung zur Aufnahme von Anlageaktivitäten. Diese Pressemitteilung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren der OCI oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Erwerb dieser Wertpapiere dar. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt NNS jegliche Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch beliebige Personen ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für Verstöße gegen derartige Beschränkungen. Jeder Aktionär, der Zweifel hinsichtlich seiner Situation hat, sollte unverzüglich einen geeigneten Fachberater hinzuziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen solche, denen die Wörter „voraussehen", „erwarten", „glauben", „könnte", „fortsetzen", „laufend", „schätzen", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „potenziell", „prognostizieren", „sollte", „Ziel", „wird", „würde" und ähnliche Begriffe. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl NNS davon ausgeht, dass die Annahmen, auf denen seine zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, kann das Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den bisherigen Erfahrungen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots und der Transaktion innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens oder überhaupt; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt behördlicher Genehmigungen ohne unerwartete Verzögerungen oder Auflagen sowie die Möglichkeit behördlicher Maßnahmen; (iii) Risiken im Zusammenhang mit erheblichen Kosten der Transaktion; (iv) die erwartete finanzielle und operative Entwicklung sowie zukünftige Chancen nach Abschluss der Transaktion; (v) Störungen durch die Transaktion, die die Aufrechterhaltung von Geschäfts- und Betriebsbeziehungen erschweren; (vi) Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Transaktion ergeben; und (vii) Risiken und Ungewissheiten, die in den Pressemitteilungen und öffentlichen Unterlagen von NNS erörtert werden.
Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Finanzinformationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Ertragslage oder der Finanzlage. NNS lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen oder Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen solche Aussagen beruhen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Medienkontakt:
Björn Schuurmans
E-Mail: enquiries@nns.com.cy
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.