LONDON, BERLIN und PARIS, 22. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Familien haben die Feierlichkeiten zum Vatertag hinter sich gelassen und starten nun in die geschäftige Sommerreisezeit – in Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Fachkräfte des Gesundheitswesens erinnern Reisende mit Atemwegserkrankungen daran, bei längeren Ausflügen, bei Hitzeeinwirkung und bei erhöhter Mobilität besonders auf eine kontinuierliche Sauerstoffversorgung zu achten.
Die drei „goldenen Sommermonate" sind oft mit längeren Aufenthalten im Freien, vermehrten sozialen Kontakten und mehr körperlicher Bewegung verbunden. Bei Sauerstoffpatienten erfordern diese Veränderungen unter Umständen eine zusätzliche Planung, um den Komfort, die Stabilität und das Energieniveau über den Tag hinweg aufrechtzuerhalten.
Hitze, Flüssigkeitsmangel und Überanstrengung sind typische saisonale Herausforderungen, die den Atemkomfort beeinträchtigen können. Daher sind Vorbereitung und regelmäßige Pflege bei längeren Ausflügen und Reisen besonders wichtig.
Für einen sichereren Sommer stellt VARON wichtige Sommertipps für Sauerstoffnutzer vor:
VARON betont, dass moderne Sauerstoffkonzentratoren zunehmend auf Mobilität ausgelegt sind – mit einer leichten Bauweise und austauschbaren Akkusystemen, die es den Anwendern ermöglichen, mit geringerer körperlicher Belastung aktiv zu bleiben.
Das Sortiment an tragbaren Sauerstoffkonzentratoren von VARON umfasst:
Da die Reiseaktivitäten im Sommer in ganz Europa zunehmen, betonen Ärzte und Pflegekräfte weiterhin, wie wichtig eine gute Vorbereitung und die konsequente Einhaltung der Routinen bei der Sauerstofftherapie sind, um eine sicherere und angenehmere Mobilität zu gewährleisten.
VARON betont, dass unabhängiges Reisen und Flexibilität auch in den Hauptreisezeiten für Sauerstoffnutzer weiterhin oberste Priorität haben, insbesondere bei Familienbesuchen, Auslandsreisen oder Aktivitäten im Freien.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von VARON.
Medienkontakt:
Website: VARON Sauerstoffkonzentratoren
E-Mail: support@varoninc.uk
Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.