Erdbebensicher und klimatisiert: Berner Marie-Colinet-Haus bereit für Wiedereröffnung

11.06.2026


Die Inselgruppe hat die umfangreiche Sanierung des Marie-Colinet-Hauses in Bern abgeschlossen und bereitet die Wiedereröffnung des Gebäudes an der Effingerstrasse vor. In das frühere Gebäude der Berner Frauenklinik, das zu den grössten Baudebakeln in der Geschichte des Kantons gezählt wird, ziehen im August die Frauenklinik und die Neonatologie der Kinderklinik ein, im September folgt die Augenklinik. Die Inselgruppe hatte das 2002 bezogene Haus 2007 vom Kanton übernommen und kurze Zeit später festgestellt, dass erneut ein umfassender Umbau nötig wird.

Der Umbau dauerte fünf Jahre und wurde von Verzögerungen und Mehrkosten begleitet. Während der Arbeiten traten zusätzliche Mängel an der Bausubstanz zutage. 2021 wurde bei Abbrucharbeiten Schimmel entdeckt, was zu einem Baustopp und einer Schadstoffsanierung führte. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Sanierung auf 230 Millionen Franken, die vollständig von der Inselgruppe finanziert wurden.

Technisch und baulich wurde das Gebäude grundlegend erneuert. Es ist nun erdbebensicher, sämtliche Räume sind klimatisiert, und das Haus wurde um ein Technikgeschoss aufgestockt. Das Fassadenbild musste dabei unverändert bleiben, die "Transformation fand innen statt", wie Abel Müller-Hübenthal, Direktor Immobilien und Betrieb der Inselgruppe, anlässlich eines Medienrundgangs erklärte. Für die Sanierung wurde das Marie-Colinet-Haus bis auf seine Primärstruktur zurückgebaut.

Die Inselgruppe nutzte das Projekt auch für eine funktionale Neuordnung. Frauenklinik, Wochenbettstation und neonatologische Versorgung rücken räumlich näher zusammen, um die Wege zwischen den Abteilungen zu verkürzen. Zudem reagierten die Planer auf Rückmeldungen aus der Eröffnungsphase von 2002, als sich Betroffene über eine als kalt empfundene Atmosphäre beklagt hatten. Im Innern kommen nun unterschiedliche Farbtöne und Holzelemente zum Einsatz, um ein freundlicheres Umfeld für Patientinnen, Patienten und Personal zu schaffen.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.