
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl ehrenamtlicher Richter in Deutschland deutlich strenger regeln. Hintergrund sind Hinweise auf Versuche rechtsextremer Akteure, über das Schöffenamt Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Rechtsextremismus sei „die größte Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Rechtsstaat müsse für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten gestärkt werden.
Im Bundesjustizministerium entsteht nach ihren Angaben derzeit ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffen sowie das Verfahren ihrer Wahl präzisieren soll. Wer für die Justiz arbeite, müsse „mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“, betonte Hubig. Es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Personen um das Ehrenamt bewerben, die diese Grundlage nicht teilen. Künftig solle gesetzlich klargestellt werden, dass nur verfassungstreue Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen.
Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war bekannt geworden, dass bundesweit zehntausende Schöffen fehlten und es an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten mangelte. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger nach damaligen Berichten dazu aufgerufen, diese Lücken gezielt zu besetzen. Kontrollen der politischen Einstellung oder Verfassungstreue finden bislang kaum statt. Hubigs Vorstoß zielt darauf, diese Lücke zu schließen, ohne das ehrenamtliche Engagement insgesamt auszubremsen.
Besorgt zeigt sich die Ministerin zudem über politische Entwicklungen in einzelnen Bundesländern. In Thüringen sieht sie den Rechtsstaat dadurch unter Druck, dass die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Ihr Haus wolle „bald einen Regelungsvorschlag“ vorlegen, um die Folgen solcher Blockaden zu mindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Zugleich bereitet Hubig der starke Zuspruch für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt Sorgen. Die Auseinandersetzung mit der Partei wolle sie politisch führen und zugleich das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats stärken.

Die Einigung zwischen den USA und dem Iran auf ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Iran-Kriegs sorgt in der Handelsschifffahrt für vorsichtige Erleichterung. Besonders im Fokus steht die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Seepassagen für den weltweiten Öl- und Flüssiggas-Handel. Seit Beginn des Konflikts Ende Februar ist die Meerenge weitgehend blockiert, zahlreiche Handelsschiffe sitzen im Persischen Golf fest. Nun soll die Passage nach der geplanten Unterzeichnung des Abkommens wieder geöffnet werden.
US-Präsident Donald Trump kündigte an, dass die Straße von Hormus nach dem Abschluss der Vereinbarung wieder für den Verkehr freigegeben werden solle. Die Unterzeichnung ist für Freitag in Genf vorgesehen. Für die deutsche Handelsschifffahrt wäre dies ein entscheidender Schritt zur Normalisierung. „Die Signale aus den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran machen auch der Schifffahrt Hoffnung“, sagte Martin Kröger, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR). Zugleich mahnte er, es müsse sich erst zeigen, ob die Passage dauerhaft sicher befahrbar sein werde. Man sei „vorsichtig optimistisch“.
Die Branche hat allen Grund, auf rasche Entspannung zu hoffen. Nach Angaben des VDR sitzen aktuell noch 46 Schiffe deutscher Reedereien mit rund 1.000 Seeleuten im Persischen Golf fest. Die Blockade der Meerenge trifft nicht nur die Reedereien, sondern bremst den globalen Energiehandel. Die UN-Sonderorganisation für Seeschifffahrt (IMO) begrüßte die Einigung ausdrücklich. Seit Ausbruch des Konflikts wurden der IMO zufolge 46 Angriffe auf Handelsschiffe in der Region bestätigt, bei denen 14 Seeleute ums Leben kamen.
Trotz der diplomatischen Fortschritte sehen Branchenverbände die Lage in der Region weiter kritisch. Der internationale Schifffahrtsverband Bimco bewertet die Sicherheitslage in der Straße von Hormus auch nach Bekanntwerden des Rahmenabkommens als instabil. Eine Durchfahrt bleibe sehr riskant, heißt es aus dem Verband. Für Reeder und Charterer stellt sich damit die Frage, wie schnell und in welchem Umfang sie ihre Routen wieder über die Meerenge führen können – oder ob Ausweichrouten zumindest mittelfristig bestehen bleiben müssen.
Für den Moment überwiegt in der Schifffahrt die Hoffnung, dass die geplante Vereinbarung in Genf die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entspannung an einem der neuralgischsten Punkte des globalen Seehandels schafft. Ob und wie schnell sich die Zahl der festliegenden Schiffe reduziert und sich die Risikoeinschätzungen der Versicherer und Verbände anpassen, dürfte entscheidend dafür sein, wann sich der Verkehr durch die Straße von Hormus wieder weitgehend normalisiert.