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Der chinesische Smartphone-Hersteller Vivo vollzieht seinen offiziellen Markteintritt in der Schweiz und startet gleichzeitig einen eigenen Webshop für Schweizer Kundinnen und Kunden. Bislang waren Vivo-Geräte hierzulande nur über Dritthändler erhältlich. Mit dem direkten Vertrieb will der Konzern seine Präsenz im hiesigen Markt ausbauen und sich in einem von Apple und anderen etablierten Marken dominierten Premium-Segment positionieren.
Zum Start lanciert Vivo sein aktuelles Flaggschiff X300 Ultra, das in der Schweiz für 1.824 Franken angeboten wird. Global zählt der Konzern zu den fünf größten Smartphone-Produzenten und hat im ersten Quartal 2026 nach eigenen Angaben weltweit mehr als 21 Millionen Geräte verkauft. In Europa ist Vivo seit 2020 aktiv, ließ sich mit dem Schritt in die Schweiz jedoch bis jetzt Zeit.
Im Zentrum der Vermarktung des X300 Ultra steht die Kamera-Ausstattung. Das Gerät verfügt laut Hersteller über ein Zeiss-Triple-Prime-System mit Brennweiten von 85, 35 und 14 Millimetern sowie einer weiterentwickelten Farbtechnologie, die Smartphone-Fotografie auf ein neues Niveau heben soll. Die Hauptkamera bietet eine Auflösung von 200 Megapixeln. Zielgruppe sind Foto- und Videograf:innen, denen Vivo ein „aussergewöhnliches Nutzungserlebnis“ verspricht. „Mit dem X300 Ultra bringen wir erstmals ein Gerät unserer Ultra-Serie – und damit auch unser bislang innovativstes Kamera-Flaggschiff – in die Schweiz und markieren zugleich unseren offiziellen Markteintritt“, sagt Martin Wallner, Vice President von Vivo Österreich und der Schweiz.
Technisch setzt Vivo beim X300 Ultra auf ein 6,82 Zoll großes LTPO-AMOLED-Display mit einer Auflösung von 1.440 x 3.168 Pixeln. Das Dual-SIM-fähige Gerät unterstützt 4G, 5G, WLAN, NFC und Bluetooth 5.4 und ist mit einem 6.600-mAh-Akku ausgestattet. Das Smartphone bringt 232 Gramm auf die Waage, ist 8,49 Millimeter dick und kommt in den Farbvarianten „Volcano Black“ und „Steppe Green“. Eine Armor-Glass-Aussenhülle sowie IP68- und IP69-Zertifizierungen gegen Staub und Wasser sollen für besondere Robustheit sorgen. In Deutschland hat Vivo den Marktstart des Modells für den 24. April 2026 mit einem Preis von 1.999 Euro angegeben.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.