
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Die Schweiz stimmt an diesem Sonntag über eine richtungsweisende Volksinitiative zur Begrenzung des Bevölkerungswachstums ab. Die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachte Vorlage «Keine 10-Millionen-Schweiz» will festschreiben, dass die ständige Wohnbevölkerung bis 2050 unter der Marke von zehn Millionen Menschen bleibt. Laut jüngsten Umfragen zeichnet sich ein knappes Rennen ab, mit einem leichten Trend zur Ablehnung. Regierung, Parlament und große Wirtschaftsverbände stellen sich geschlossen gegen die Initiative.
Der Vorstoß zielt vor allem auf die Zuwanderung: Erreicht die Bevölkerung 9,5 Millionen, müssten Bundesrat und Parlament im Asylwesen und beim Familiennachzug eingreifen. Sollte die Zehn-Millionen-Grenze überschritten werden, wären Maßnahmen vorgesehen, um die Einwohnerzahl wieder zu senken – im Extremfall auch durch die Kündigung internationaler Verträge, etwa zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Offiziellen Prognosen zufolge könnte die Schweiz um das Jahr 2055 rund 10,5 Millionen Einwohner zählen.
Die SVP argumentiert, die Initiative sei notwendig, um eine aus ihrer Sicht «unkontrollierte» Einwanderung zu bremsen. Sie macht steigende Mieten, überfüllte Züge, zunehmende Zersiedelung und Belastungen für Infrastruktur und Naturschutz maßgeblich an Migration fest. Unterstützer verweisen auf das starke Wachstum seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2002: Damals lebten rund 7,3 Millionen Menschen im Land, Ende 2025 waren es bereits 9,1 Millionen, Ausländer stellen inzwischen knapp 28 % der Bevölkerung.
Wirtschaft und Sozialpartner warnen hingegen vor erheblichen Risiken für die exportorientierte Volkswirtschaft. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sprechen von einer «Initiative des Chaos» und fürchten negative Folgen für Beschäftigung und Handel mit der EU, dem wichtigsten Absatzmarkt der Schweiz. Zahlreiche Branchen – von Forschung und Medizin über Bau und Gesundheitswesen bis zur Hotellerie – sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Im Beherbergungsgewerbe stammen laut Branchenvertretern mehr als die Hälfte der Beschäftigten aus dem Ausland; einzelne Betriebe berichten, ohne ausländisches Personal sei ein regulärer Betrieb kaum möglich.
Unternehmen sehen zudem die Standortattraktivität gefährdet. Vertreter der Biotech-Industrie warnen, ein strikter Deckel könnte die Rekrutierung internationaler Fachkräfte weiter erschweren und Innovation bremsen. Schon heute sei es anspruchsvoll, hochqualifizierte Spezialisten zu gewinnen, heißt es aus der Branche. Eine Begrenzung, die faktisch den inländischen Talentpool zur Obergrenze mache, wird von Kritikern als potenzieller «Showstopper» für forschungsintensive Geschäftsmodelle bezeichnet.
Das Referendum reiht sich in eine breitere europäische Debatte über Migration, Wohnraumknappheit und öffentliche Dienstleistungen ein, in der rechtskonservative Parteien zunehmend Zuspruch finden. In der Schweiz verlaufen die Bruchlinien nicht nur zwischen Parteien, sondern auch regional: In der französischsprachigen Westschweiz deutet vieles auf eine deutliche Ablehnung der Initiative hin, während die Deutschschweiz gespalten ist und sich zudem eine Kluft zwischen städtischen Zentren und ländlichen Regionen abzeichnet. Das Ergebnis dürfte damit nicht nur die künftige Migrationspolitik, sondern auch das Verhältnis zur EU und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes mitprägen.