
In Sachsen bleiben trotz anhaltend hoher Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften mehr als 8.000 Lehrstellen unbesetzt. Besonders das Handwerk und technische Berufe stehen unter Druck, geeigneten Nachwuchs zu finden. Das sächsische Wirtschaftsministerium reagiert mit einer Offensive für Ausbildung und Qualifikation und nimmt dabei gezielt das Handwerk in den Blick.
„Eine gute Ausbildung eröffnet jungen Menschen hervorragende Perspektiven. Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz bleibt klar: Viele Leistungen im Handwerk lassen sich nicht einfach automatisieren“, sagte Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Künstliche Intelligenz könne weder Kabelbäume binden noch Gebäudetechnik installieren oder Industrieanlagen warten, betonte der Minister. Ziel sei es, für angehende Fachkräfte die „besten Bedingungen für Ausbildung und Aufstieg“ im Freistaat zu schaffen.
Allein im Handwerk wird in Sachsen in rund 130 Berufen ausgebildet. Der Bedarf ist groß, insbesondere in technischen und handwerklichen Bereichen. „Wer dort einsteigt, kann großartig Karriere machen“, wirbt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Unternehmen im Freistaat melden seit Jahren einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Kräften – zugleich bleibt ein erheblicher Teil der angebotenen Lehrstellen unbesetzt.
Politik und Handwerk wollen deshalb auch früher ansetzen und die Berufsorientierung an Schulen stärken. Dittrich berät dazu gemeinsam mit der Chemnitzer Fleischermeisterin und Bundestagsabgeordneten Nora Seitz (CDU) sowie Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU), wie Jugendliche stärker für eine berufliche Laufbahn im Handwerk gewonnen werden können. Wirtschaftsminister Panter will sich zudem vor Ort ein Bild von moderner Ausbildung und Aufstiegschancen machen – unter anderem im Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig und beim Handwerksunternehmen Elektro-Anlagenbau Rübner GmbH & Co. KG.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.