Vertrauensverlust im Staatsrat: Resolution gegen Valérie Dittli verabschiedet

30.04.2026


Im Kanton Waadt spitzt sich die politische Krise um Staatsrätin Valérie Dittli zu. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der die Mitte-Politikerin formell zum Rücktritt aufgefordert wird. Der Vorstoss ist rechtlich nicht bindend, soll nach dem Willen der Initianten aber ein «starkes Signal» senden und Dittli dazu bewegen, aus eigenem Antrieb aus der Kantonsregierung auszuscheiden.

Ausgelöst wurde die Resolution durch einen neuen, als belastend eingestuften Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hält darin fest, Dittli habe eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde, ohne den Staatsrat zu informieren. Ihr wird vorgeworfen, gelogen und Informationen zurückgehalten zu haben. Laut dem Bericht geniesst sie im Regierungskollegium deshalb nicht mehr das volle Vertrauen, das sich nur schwer wiederherstellen lasse.

Die Resolution wurde vom Grünen-Fraktionschef Kilian Duggan eingebracht und von allen linken Parteien sowie den Grünliberalen unterstützt. Die FDP und die SVP enthielten sich mehrheitlich. Insgesamt nahm der Grosse Rat den Vorstoss mit 72 Ja-Stimmen bei 5 Nein und 58 Enthaltungen an. Der Staatsrat hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine Möglichkeit, eines seiner Mitglieder zu suspendieren oder abzusetzen, hat das Gremium jedoch nicht.

Dittli hatte bereits am Freitag einen Rücktritt ausgeschlossen und sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen einzelne Vorwürfe verteidigt. Sie bekräftigte ihren Willen, weiterhin für den Kanton tätig zu sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liess ihr Dienst ausrichten, sie habe nicht vor, auf die Resolution zu reagieren und halte an ihrer Erklärung vom Freitag fest. Damit prallen im Kanton Waadt ein deutlich artikulierter politischer Vertrauensverlust und der Anspruch der Regierungsrätin, ihr Mandat fortzuführen, direkt aufeinander.

Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026


Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.