Wolftank Group passt Satzung an und bindet wichtigen Investor enger ein

15.06.2026


Die Wolftank Group hat auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2026 den Kurs für die nächsten Jahre abgesteckt und zugleich die Kapitalmarktkompetenz im Aufsichtsrat ausgebaut. Die Aktionäre des auf Umwelttechnologien und emissionsfreie Infrastrukturlösungen spezialisierten Unternehmens stimmten allen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkten zu. Zentrale Themen waren die Präsentation des Jahresergebnisses 2025, die neue Wachstumsstrategie „GreenLead 2030“ sowie eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats.

Mit „GreenLead 2030“ peilt die Wolftank Group nach Unternehmensangaben einen Umsatz von 250 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von zwölf Prozent an. Nach der Vorstellung der Ergebnisse für 2025 folgte die Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich wurden Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet, was als Vertrauensbeweis der Aktionäre in die Unternehmensführung gewertet werden kann.

Strukturell stellte Wolftank die Weichen über eine Satzungsänderung, mit der die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder von fünf auf sechs angehoben wurde. Neben den bisherigen Mitgliedern Dr. Andreas Aufschnaiter (Vorsitz), Dr. Peter Podesser (stellvertretender Vorsitz), Dr. Peter Werth, David Hofmann und Raphaela Lindlbauer wurde erstmals Marcel Maschmeyer in das Kontrollgremium gewählt. Damit wird das Gremium um eine zusätzliche Stimme mit ausgewiesener Expertise im Investment- und Kapitalmarktbereich ergänzt.

Maschmeyer ist Vorstand der Paladin Langfrist KGaA und Geschäftsführer der Paladin Invest GmbH. Das auf börsennotierte Small- und Mid-Cap-Unternehmen spezialisierte Investmenthaus Paladin hat sein Engagement bei der Wolftank Group im vergangenen Jahr deutlich erhöht und zählt inzwischen zu den größten Aktionären des Unternehmens. Mit dem Einzug des Paladin-Vertreters in den Aufsichtsrat bindet Wolftank einen wichtigen Investor enger ein und verstärkt zugleich das Profil des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt.

Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026


Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.