Kontinentale und Diaspora-Führer rufen zu koordinierten globalen Maßnahmen auf, um die Anerkennung von Sklaverei und Kolonialismus durch die UNO in konkrete Wiedergutmachungsmaßnahmen umzusetzen.
GENF, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Pan Afrikanische Progressive Front (PPF), in strategischer Allianz mit der Ligue Panafricaine-UMOJA (LP-U) und der Université Populaire Africaine en Suisse (UPAF), hat offiziell das Genfer Forum für Wiedergutmachungsgerechtigkeit und koloniale Verantwortlichkeit abgeschlossen. Dieser Gipfel gipfelte in der offiziellen Gründung der PPF-D Taskforce Gerechtigkeit und der einstimmigen Annahme der Genfer Erklärung zu Wiedergutmachungsgerechtigkeit, den 12-monatigen Advocacy Kalender und das Reparations Advocacy Handbuch & Toolkit.

An diesem hochrangigen Arbeitstreffen, das in der Gandhi Hall, Maison Internationale des Associations stattfand, nahmen führende Politiker, Rechtsexperten, Historiker und Organisatoren der Zivilgesellschaft aus Afrika, Europa und Nordamerika teil. Hauptziel des Forums war es, die Anerkennung von Sklaverei und Kolonialismus durch die Vereinten Nationen in einen konkreten, umsetzbaren Rahmen für weltweite Entschädigungen zu überführen.
Die Konferenz umfasste einen historischen und rechtlichen Rahmen von Genosse Kwesi Pratt Jnr und eine Grundsatzrede von S.E. Samuel Sam-Sumana, ehemaliger Vizepräsident von Sierra Leone.
Die Genfer Erklärung wird den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, und dem Europäischen Parlament innerhalb von Wochen übermittelt werden. Wichtige Meilensteine aus dem Forum:
Voices of the Movement Amzat Boukari-Yabara, Präsident von LP-U, stellte fest, dass Panafrikanismus und wiedergutmachende Gerechtigkeit die historische Wahrheit auf und politische Macht auf der anderen Seite darstellen.
„Es sei festgehalten, dass am 28. April 2026 in Genf, dem Sitz der internationalen Menschenrechtsbewegung, Afrikaner und unsere Freunde aus allen Kontinenten zusammengekommen sind, nicht um zu bitten, sondern um zu erklären. Nicht um zu bitten, sondern um zu organisieren. Nicht nur um die Vergangenheit zu trauern, sondern um die Zukunft zu fordern", erklärte S.E. Sam Sumana.
Unter wird die Taskforce ihre erste operative Sitzung innerhalb 60 Tagen zum Übergang der Bewegung „von Erklärung zu Lieferung" einberufen.
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Pan-African Progressive Front Headquarters, 11 Asafoatse Ankaa Road, Osu-Accra, Ghana.
Medienkontakt: panafricanprogressivefront@gmail.com
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Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Je nach Stichtag schwanken die gemeldeten Zahlen leicht: Zum 16. April 2026 spricht das UNHCR von 1,614 Millionen Rückkehrern, für den 30. April 2026 werden rund 1,63 Millionen genannt. Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Entwicklung berichtet. Die Rückkehrbewegung setzt damit deutlich früher und stärker ein, als viele europäische Regierungen noch vor wenigen Jahren erwartet hatten.
Den UNHCR-Daten zufolge kommt der überwiegende Teil der Heimkehrer aus den unmittelbaren Nachbarstaaten Syriens. Bis Mitte April 2026 reisten 634.000 Syrer aus der Türkei aus, 621.000 aus dem Libanon und 284.000 aus Jordanien. In der späteren Statistik zum 30. April werden die Größenordnungen mit fast 640.000 Rückkehrern aus der Türkei, etwa 630.000 aus dem Libanon und rund 285.000 aus Jordanien bestätigt. Damit tragen insbesondere die Aufnahmeländer in der Region die Hauptlast sowohl der Flucht- als nun auch der Rückkehrbewegung.
Deutschland spielt in den UNHCR-Übersichten bislang nur eine Nebenrolle. Die Bundesrepublik wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Kategorie „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6.100 Rückkehrern geführt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind allein im vergangenen Jahr 3.678 syrische Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland nach Syrien ausgereist. Insgesamt leben mehr als 900.000 Syrer in Deutschland. Nach dem Ende des Bürgerkriegs und dem Machtwechsel in Damaskus ist die Zahl der Neuankömmlinge deutlich gesunken.
Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie in vielen Fällen den ursprünglichen Schutzgrund für syrische Flüchtlinge als entfallen ansieht, verweist bei konkreten Schritten aber auf die rechtlichen Hürden. Das Bamf kann in sogenannten Widerrufsverfahren prüfen, ob sich die Lage im Herkunftsland so dauerhaft und erheblich verändert hat, dass ein Schutztitel nicht mehr erforderlich ist. Nach Behördenangaben ist dieses Kriterium bislang nicht erfüllt. Widerrufsprüfungen finden daher weiterhin nur „anlassbezogen“ statt – etwa nach unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten. Zwar verzeichnet der jüngste Länderreport des Bamf seit dem Regierungswechsel in Syrien einen tendenziellen Rückgang von Konfliktvorfällen und Getöteten, gleichzeitig wird aber auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche und humanitäre Situation hingewiesen.